Auswahl aktueller Fördermöglichkeiten
Es gibt ein großes Angebot an Förderungen für Einzelpersonen, aber auch für Unternehmen
Welche Förderung für Sie oder Ihr Unternehmen individuell möglich ist, erfahren
Sie bei uns oder von den Weiterbildungsberatern bei Ihrer Agentur für Arbeit.
Bildungsgutschein oder AVGS
Förderung der beruflichen Weiterbildung nach SGB III (AZAV) – Bildungsgutschein oder AVGS genannt.
Sämtliche Weiterbildungen sind bei uns gemäß AZAV zertifiziert. Das bedeutet: Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann Ihre berufliche Weiterbildung bzw. Maßnahme finanziert werden.
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Über einen Bildungsgutschein
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Bis zu 100 %
Diese Aufgabe übernehmen folgende Institutionen
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Bundesagentur für Arbeit (SGB III) bzw. Jobcenter (SGB II)
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Rentenversicherungsträger
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Europäischer Sozialfonds (ESF)
Bei vielen entsprechend gekennzeichneten Weiterbildungen ist unter denselben Voraussetzungen auch eine Förderung mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) möglich.
Deutsche Rentenversicherung
Neue Berufschancen bei gesundheitlichen Einschränkungen: Sowohl unsere Weiterbildungen als auch Umschulungen können durch Rentenversicherungsträger bis zu 100 % gefördert werden.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hält ein spezielles Angebot bereit: die berufliche Rehabilitation, auch „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsplatz“ (LTA) genannt.
Um diese Leistung beanspruchen zu können, müssen Sie gewisse persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel: Sie können Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, aber durch eine berufliche Qualifizierung die bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich verbessern.
Den Antrag auf die berufliche Rehabilitation stellen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger, der Sie auch über seine spezifischen Vorgaben und Abläufe informiert. Ausführliche Infos finden Sie vorab auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Der Europäische Sozialfonds (ESF) dient
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der Förderung von Arbeitslosen und Beschäftigten, um deren Beschäftigungsfähigkeit wiederherzustellen oder zu verbessern
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der Stabilisierung von Unternehmen und Wirtschaft
Die Förderbereiche umfassen:
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die Entwicklung der Aus- und Weiterbildung
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die Entwicklung des Arbeitsmarktes
Auf diese Weise sollen unter anderem die Qualifikationen der Menschen und die Qualität der Arbeitsplätze verbessert werden.
Ausführliche Informationen zu den Förderprogrammen erhalten Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds für Deutschland.
Wehrpflichtige, Zeitsoldaten oder Zivildienstleistende
Wehrpflichtige, Zeitsoldaten und Zivildienstleistende können nach
dem Soldatenversorgungsgesetz über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr bzw. über das Bundesamt für Zivildienst Zuschüsse erhalten.
Über das Soldatenversorgungsgesetz informiert zum Beispiel das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Staatlicher Zuschuss für IHK-Lehrgänge und staatliche Abschlüsse für Fortbildungen, die auf einen staatlichen anerkannten und/oder den IHK-Abschluss vorbereiten, können in der Regel Zuschüsse oder Darlehen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beantragen werden.
Das sogenannte Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) zum Beispiel kann für eine Weiterbildung zum Geprüften Betriebswirt bzw. zur Geprüften Betriebswirtin, zum Fachwirt bzw. zur Fachwirtin oder zum Fachkaufmann bzw. zur Fachkauffrau (IHK) verwendet werden.
Nähere Infos zum Aufstiegs-BAföG finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Berufsförderungsdienst
Durch den Berufsförderungsdienst können diejenigen, die sich bei der Bundeswehr auf Zeit verpflichtet haben, sowohl während als auch nach ihrer Wehrdienstzeit eine Förderung für ihre Weiterbildung erhalten. Die Höhe hängt hierbei von der Verpflichtungszeit, das heißt vom Kostenrichtwert ab.
Maximale Förderhöhe: 100%
Zielgruppe: Soldaten auf Zeit
Förderfähige Kurse: Alle Kurse bei der Bildungsakademie Zukunft
Qualifizierungschecks in Hessen
In Hessen können Qualifizierungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen über sogenannte Qualifizierungsschecks finanziell unterstützt werden.
Mit dem Qualifizierungsscheck werden
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Weiterbildungen u. a. gefördert, die zu einem Berufsabschluss führen
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50 % der Teilnahme und Prüfungsgebühren übernommen, maximal 4.000 €
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sofern kein anerkannter beruflicher Abschluss vorliegt oder der erlernte Beruf seit mehr als vier Jahren nicht mehr ausgeübt wurde
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sofern die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer mindestens 27 Jahre alt sind
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der Hauptwohnsitz in Hessen liegt
Nähere Infos gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Bildungsprämie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt die berufliche Weiterbildung unter anderem mit dem "Bundesprogramm Bildungsprämie".
Hierbei wird unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenannter Prämiengutschein in Höhe von bis zu 500 € vergeben. Die Bildungsprämie umfasst unter anderem die anteilige Erstattung von Kurs- oder Prüfungsgebühren. (Und sie ist nicht zu verwechseln mit der "Weiterbildungspräme".)
Detaillierte Informationen zur Bildungsprämie erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Mehr Informationen finden Sie hier
Qualifizierungschancengesetz
Das neue Qualifizierungschancengesetz bringt viele Vorteile für Unternehmer und Beschäftigte. Digitalisierung, Globalisierung und demografische Faktoren verändert die Art, wie wir arbeiten und damit auch die Anforderungen an die Beschäftigten.
Dank der Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz können die Weiterbildungskosten dabei bis zu 100% durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.
Fit für die Digitalisierung und Industrie 4.0
Das neue Qualifizierungschancengesetz bringt viele Vorteile für Unternehmer und Beschäftigte. Durch Digitalisierung, Globalisierung und demografische Faktoren verändert die Art, wie wir arbeiten und damit auch die Anforderungen an die Beschäftigten. Dafür braucht es Weiterbildungen mit einem qualifizierten Abschluss. Mit unserem umfangreichen Kursangebot werden auch Ihre Beschäftigten fit für die Industrie 4.0 und Berufe mit Zukunft.
Dank der Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz können die Weiterbildungskosten dabei bis zu 100% durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Die genaue Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab: Abschlussorientierte Fortbildung, Anpassungsqualifizierung oder auch von der Betriebsgröße.
Nutzen Sie diese Chance, sichern Sie sich wertvolle Fachkräfte und rüsten Sie Ihr Unternehmen so für die Arbeit von morgen.
DIGI-Zuschuss Quali
Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftige sowie Inhaber:innen von KMU und freien Berufen zur Stärkung berufsbezogener Kompetenzen im Bereich Digitalisierung durch zertifizierte Weiterbildungsanbieter.
Mehr Informationen finden Sie hier
Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG sparen Sie bis zu drei Viertel Ihrer Weiterbildungskosten ein – unabhängig von Ihrem Alter, Einkommen oder Vermögen. Der Zuschuss kann für jede Aufstiegsfortbildung (z.B. zum Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) beantragt werden. Bis zu 75 Prozent werden so vom Staat übernommen.
Maximale Förderhöhe: 15.000 EUR
Zielgruppe: Beschäftigte und Selbstständige
Förderfähige Kurse: IHK Aufstiegsfortbildungen
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Transfermaßnahmen
Unternehmen, deren Mitarbeiter sich vor der Überleitung in eine Transfer-Gesellschaft befinden, können die Arbeitsmarkteingliederung der Beschäftigten durch Transfermaßnahmen bezuschussen lassen. So werden bis zu 50 % der Weiterbildungskosten von der Agentur für Arbeit getragen, den Rest trägt das Unternehmen.
Maximale Förderhöhe: 50% / 2.500 EUR
Zielgruppe: Unternehmen, deren Beschäftigte zur Transfergesellschaft übergehen
Förderfähige Kurse: Alle Kurse bei der Bildungsakademie Zukunft
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fördert engagierte Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei der weiteren Qualifizierung. Inzwischen konnten 145.000 berufliche Talente davon profitieren. Das Stipendium kann für berufsbezogene Weiterbildung eigener Wahl genutzt werden. Ab 2020 werden die Förderleistungen des Stipendienprogramms deutlich erhöht.
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