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SICHERHEITSBEAUFTRAGTER

Der Sicherheitsbeauftragte, ist die vom Unternehmen bestellte Person, die Arbeitgeber, Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt, sowie seine Kollegen darin unterstützt, Unfälle, Gesundheitsgefahren und berufsbedingte Krankheiten zu vermeiden.

Er berät, informiert und achtet auf den Zustand der Schutzeinrichtungen, sowie der ordnungsgemäßen Benutzung der persönlichen Schutzausrichtung.

Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, schult den Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen, und schärft den Blick für Gefahren und Vermeidung möglicher Unfälle.

Lehrinhalte

1. Neues aus Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Gesetzliche Grundlagen

  • Verordnungen

  • DGUV

2. Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten

  • Rechte und Plichten im Arbeitsschutz

  • Arbeitsbereiche

  • Verantwortlichkeiten

  • Weisungsbefugnisse

3. Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG

  • Erkennen von Gefährdungen

  • Gefahren einschätzen

  • Gefahren beurteilen

  • Maßnahmen vorschlagen

  • Auswahl und Anwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

  • Erste Hilfe im Betrieb

  • Betrieblicher Brandschutz

Sicherheitsbeauftragte erhalten, wie alle anderen Beschäftigten, eine jährliche Unterweisung. Sie sollen zudem an regelmäßigen Weiterbildungen und am aktiven Erfahrungsaustausch teilnehmen.

Die Aufgaben werden nach der DGUV Regel 100-001, bisher BGR A1, gesetzlich festgeschrieben. Hierin heißt es zudem, dass ein Sicherheitsbeauftragter (m/w/d) neben einer umfänglichen Information durch die Betriebsleitung, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt (m/w/d) auch eine regelmäßige Weiterbildung erhält. Ohne die darin erworbenen Kenntnisse kann ein Sicherheitsbeauftragter (m/w/d) demnach seine Aufgaben nicht sachgerecht und vollständig erfüllen. Der Gesetzgeber sieht daher eine regelmäßige Weiterbildungspflicht von 3-5 Jahren vor.

Wir empfiehlen eine Fortbildung alle 2 Jahre.

Schulungsort

Rüdesheimer Str.42

65239 Hochheim

Inhouse Seminare

Wir wollen Sie bestmöglich in Ihren Vorhaben unterstützen.

Kommen Sie vorbei und vereinbaren Sie Ihr erstes Beratungsgespräch oder kontaktieren Sie uns per Telefon und E-Mail.

Ihre neuen Qualifikationen erreichen Sie bei uns in kurzer Zeit.  Nutzen Sie dafür doch Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub.

Zielgruppe

  • Sicherheitsbeauftragte

  • Betriebsräte, Führungskräfte

  • Personen, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind

Voraussetzungen

  • Keine fachliche Voraussetzung Sicherheitsbeauftragter (m/w/d) kann jede Person mit Vorbildcharakter im Unternehmen werden. Allerdings wird für die Übernahme der Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten (m/w/d) keine extra Entlohnung fällig

  • Interesse am Arbeitsschutz, ein Maß an ehrenamtlicher Bereitschaft sind erforderlich

  •  Sicherheitsbeauftragte (m/w/d) ist verpflichtet eine Erstschulung zu absolvieren. Dies regelt die Rechtsgrundlage nach § 22 "Sicherheitsbeauftragte" des SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und der § 20 "Sicherheitsbeauftragte" der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention“.

Nutzen

  • Ihnen wird verdeutlicht welche Aufgaben und Pflichten Sie haben und welche Rechte mit dieser Rolle verbunden sind

  • Sie lernen die wesentlichen Aufgaben in Bezug auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit kennen und eignen sich die hierfür erforderlichen Grundkompetenzen an

  • Sie minimieren die Zahl der arbeitsbedingten Unfälle und Erkrankungen

  • Sie erhalten fachliche Kompetenzen für die verantwortungsvolle Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter

Kosten:

495 € ,- zzgl. MwSt. 

Im Normalfall werden die Kosten für die Sicherheitsbeauftragten (m/w/d) Ausbildung bzw. Weiterbildung vom Betrieb bzw. der Berufsgenossenschaft übernommen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Was für uns zählt? Erfolg im Beruf!

Termine auf Anfrage               
Kursdauer: 2 Tage

 

Renovierungen
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